Die Anwaltskanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Caltagirone & Lazzaroni wurde im März 2013 von den  Rechtsanwälten Francesco Caltagirone und Luisella Lazzaroni mit dem Ziel gegründet, die  jeweiligen technischen und menschlichen Ressourcen zu vereinen, um umfassende Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Kundenrechts zu bieten.

Wir stützen uns dabei auf spezifische berufliche Erfahrungen.

Die auf gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung spezialisierte Kanzlei ist landesweit tätig und verfügt über ein Team von dynamischen und jungen Anwälten. Wir leisten Rechtsbeistand sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Unternehmen besonders im Bereich des Zivil- und Gesellschaftsrechts, des Versicherungs- und Bankrechts sowie des Familien- und Kinderrechts. Die  Rechtsanwälte unserer Kanzlei vereinen Fachkompetenz, größte Sorgfalt  und jahrelange Erfahrung und sind sich bewusst, in einem professionelleren Umfeld tätig zu sein, dass immer größere Spezialisierung und Internationalität erfordert, um in jedem Moment die Bedürfnisse unserer Mandanten zu befriedigen. Neben den beiden Gründungspartnern Francesco Caltagirone und Luisella Lazzaroni stützt sich die Kanzlei auf die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Praktikanten und technischen Beratern. Die Kanzlei nutzt auch ein Netzwerk von Fachleuten aus den Bereichen Verwaltungs-, Arbeits- und Steuerrecht zur Unterstützung seiner Zivil- und Strafrechtsabteilung.

nov26

26/11/2024

Inammissibile la statuizione sulle spese del procedimento di correzione degli errori materiali

<p>Le Sezioni Unite della <a href="https://onelegale.wolterskluwer.it/document/10SE0002926530"

nov26

26/11/2024

Furto lieve per bisogno e particolare tenuità: i chiarimenti della Cassazione

La tenuità del valore va valutata non in