Recht bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei ist in der Lage, in einem sehr heiklen aber durchaus aktuellen Gebiet wie dem der Behandlungsfehler, außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung zu bieten und zwar bei ärztlicher Fahrlässigkeit, unzureichender medizinischer Behandlung, falscher Diagnose sowie Fehlfunktionen von Gesundheitseinrichtungen; im Allgemeinen in allen Fällen, in denen eine medizinische Behandlung nicht oder nur teilweise erfolgreich war aufgrund von Fehlleistungen von Seiten der Gesundheitseinrichtungen, der Ärzte oder  des Krankenpersonals.Unsere Fachanwälte, die sich um diese Fälle kümmern, ziehen dabei auch den Rat von Universitätsmedizinern herbei, um den Mandanten bzw. seine Familienangehörigen bei Streitigkeiten um sehr persönliche Rechte wie das Gesundheitsrecht und die Einverständniserklärung in diesem Bereich adäquat zu unterstützen.

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Il Decreto Sicurezza 2025 è legge: attesa la pubblicazione in G.U.

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Negatoria servitutis: accertamento proprietà proponibile con la prima memoria ex art. 183 c.p.c.

<p>La pronuncia in esame <a href="https://onelegale.wolterskluwer.it/document/10SE0003002278"