Recht bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei ist in der Lage, in einem sehr heiklen aber durchaus aktuellen Gebiet wie dem der Behandlungsfehler, außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung zu bieten und zwar bei ärztlicher Fahrlässigkeit, unzureichender medizinischer Behandlung, falscher Diagnose sowie Fehlfunktionen von Gesundheitseinrichtungen; im Allgemeinen in allen Fällen, in denen eine medizinische Behandlung nicht oder nur teilweise erfolgreich war aufgrund von Fehlleistungen von Seiten der Gesundheitseinrichtungen, der Ärzte oder  des Krankenpersonals.Unsere Fachanwälte, die sich um diese Fälle kümmern, ziehen dabei auch den Rat von Universitätsmedizinern herbei, um den Mandanten bzw. seine Familienangehörigen bei Streitigkeiten um sehr persönliche Rechte wie das Gesundheitsrecht und die Einverständniserklärung in diesem Bereich adäquat zu unterstützen.

apr30

30/04/2026

Il nuovo Testo Unico IVA: dal 2027 in vigore la normativa armonizzata

Un'analisi dell'impatto pratico della riforma

apr30

30/04/2026

Comporto e disabilità: obbligo di indagine o il licenziamento è discriminatorio

<p>Con <a href="https://onelegale.wolterskluwer.it/document/10SE0003143235"

apr30

30/04/2026

Immobile condonato: sì alla ristrutturazione

Il condono conferisce piena legittimità