Recht bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei ist in der Lage, in einem sehr heiklen aber durchaus aktuellen Gebiet wie dem der Behandlungsfehler, außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung zu bieten und zwar bei ärztlicher Fahrlässigkeit, unzureichender medizinischer Behandlung, falscher Diagnose sowie Fehlfunktionen von Gesundheitseinrichtungen; im Allgemeinen in allen Fällen, in denen eine medizinische Behandlung nicht oder nur teilweise erfolgreich war aufgrund von Fehlleistungen von Seiten der Gesundheitseinrichtungen, der Ärzte oder  des Krankenpersonals.Unsere Fachanwälte, die sich um diese Fälle kümmern, ziehen dabei auch den Rat von Universitätsmedizinern herbei, um den Mandanten bzw. seine Familienangehörigen bei Streitigkeiten um sehr persönliche Rechte wie das Gesundheitsrecht und die Einverständniserklärung in diesem Bereich adäquat zu unterstützen.

dic29

29/12/2025

La rilevanza del consenso nella struttura dell’art. 609-bis c.p.

Profili sistematici e criticità della legislazione

dic29

29/12/2025

Il contratto di mutuo e la sua valenza di titolo esecutivo

Il principio espresso dalle Sezioni Unite

dic29

29/12/2025

La parte civile ha interesse a impugnare il diniego o l'applicazione delle circostanze del reato

<p>La <a href="https://onelegale.wolterskluwer.it/document/10SE0003091887"